Luxemburg (ADZ) – Der Europäische Gerichtshof hat Rumäniens Verfassungsgericht (VG) am Dienstag in die Schranken gewiesen, nachdem letzteres im Dezember den Vorrang des EU-Rechts abermals in Frage gestellt hatte. In ihrem Urteil von Dienstag befand die Große Kammer des EuGH, dass rumänische Gerichte sich sehr wohl an die europäische Höchstinstanz mit der Bitte um Vorabentscheidungsverfahren zu nationalen Gesetzen wenden können – selbst wenn Rumäniens Verfassungsgericht besagtes Gesetz bereits für verfassungskonform erklärt hat. Zudem dürften Richtern keine Disziplinarstrafen drohen, wenn sie eine Entscheidung des nationalen Verfassungsgerichts ignorieren und den EuGH anrufen, so die Richter in Luxemburg.
Des Weiteren stellte der EuGH klar, dass nur er selbst als europäische Höchstinstanz für eine verbindliche Auslegung des gemeinsamen EU-Rechts zuständig ist. Ein Verfassungsgericht könne kei-neswegs selbst entscheiden, dass der EuGH mit einem Urteil seine Zuständigkeit überschritten habe und EuGH-Urteile unter diesem Vorwand ablehnen.
Dies ist bereits das zweite Urteil binnen weniger Monate, mit dem der EuGH Rumäniens Verfassungsgericht deutlich zurechtweist.