Bukarest (ADZ) - Der Beschluss der Finanzaufsichtsbehörde ASF zur Entziehung der Betriebsgenehmigung des größten Kfz-Haftpflichtversicherer Rumäniens Euroins ist am Mittwoch im Amtsblatt veröffentlicht worden, wobei Kunden des Versicherungsunternehmens beim ernannten temporären Sonderverwalter, dem Versichertengarantiefonds (FGA), ihre Entschädigungsansprüche einreichen können, teilt news.ro mit. Die FGA werde die Anträge chronologisch bearbeiten.
Die ASF habe damit freie Bahn, den Konkurs von Euroins vor Gericht zu beantragen. Die Entschädigungen selbst können ab 60 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt ausbezahlt werden. 90 Tage nach Eröffnung der Konkursprozedur erlischt automatisch die Gültigkeit aller Euroins-Versicherungen, weswegen die ASF den geschädigten Kunden den Abschluss einer zweiten Versicherung parallel zum Schadenersatzantrag empfiehlt. Die Ersatzansprüche können bis 90 Tage nach Erklärung des Konkurses eingereicht werden.