Bukarest (ADZ) – Die Regierung muss von der inzwischen insolventen Billiglinie Blue Air eine staatliche Beihilfe in Höhe von fast 34 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zurückfordern. Das teilte die Europäische Kommission mit, deren Ansicht nach die Hilfe rechtswidrig gewährt worden sei. Maßnahmen im Zuge eines unzureichenden und unrealistischen Plans, der nicht durch eine ausreichende Marktfinanzierung durch Investoren nach dem Rettungszeitraum unterstützt wird, sind nach den EU-Beihilfevorschriften nicht rechtskonform.
Der als Grundlage für die Blue Air-Beihilfe übermittelte Plan sei nicht in der Lage gewesen, die langfristige Rentabilität der Fluggesellschaft wiederherzustellen und daher nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar.
Die Europäische Kommission hatte im April 2023 eine Prüfung des Sanierungsansatzes veranlasst, nachdem die Regierung von Ludovic Orban (damals PNL) der angeschlagenen Airline im Jahr 2020 unter die Arme griff.
Die Kommission selbst hatte im August 2020 zwei Maßnahmen genehmigt: eine öffentliche Bürgschaft in Höhe von fast 28 Millionen Euro zur Deckung von unmittelbaren Pandemie-Schäden und eine öffentliche Bürgschaft in Höhe von rund 34 Millionen Euro im Zusammenhang mit einem Rettungsdarlehen, das den Liquiditätsbedarf von Blue Air in den nächsten sechs Monaten teilweise decken sollte. Im Gegenzug reichte die liberale Regierung von Florin Cîțu im April 2021 einen Sanierungsplan nach Brüssel nach, der dann mehrmals aktualisiert wurde. Im November 2022 zahlte der rumänische Staat das Darlehen zurück und übernahm einen Anteil von 75 % an Blue Air, nachdem die Fluggesellschaft im September 2022 ihren Betrieb eingestellt und im März 2023 die Insolvenz beantragte.