Ex-Gesundheitsminister Bodog freigesprochen

Bukarest (ADZ) – Erfolg für den früheren Gesundheitsminister Florian Bodog (PSD): Das Oberste Kassations- und Justizgericht (ÎCCJ) entschied in einem Korruptionsverfahren zugunsten des Ex-Ressortchefs. Die Antikorruptionsbehörde DNA hatte ihm  vorgeworfen, eine persönliche Beraterin beschäftigt zu haben, die ein Jahr lang Gehalt bezog, ohne am Arbeitsplatz zu erscheinen und ihn im August 2021 angeklagt. Nach Darstellung der Staatsanwälte wusste der damalige Minister zwischen Februar 2017 und Januar 2018 genau Bescheid, dass die Beraterin ihre Arbeit nicht vor Ort verrichtete. Der Beraterin habe unrechtmäßig umgerechnet rund 15.000 Euro verdient. Das Gericht folgte dieser Sicht nicht und stellte fest, dass fehlende Anwesenheit nicht mit fehlender Arbeitsleistung gleichzusetzen sei. Die Aufgaben eines persönlichen Beraters erforderten keine verpflichtende Präsenz im Ministerium. Es habe sich um ein besonderes Vertrauensverhältnis mit vorwiegend beratendem, geistigem Inhalt gehandelt, das sich nicht mit festen Maßstäben messen lässt.