Bukarest (ADZ) - Ein Spruchkörper des Obersten Gerichts hat der Forderung der Antikorruptionsbehörde DNA nach Untersuchungshaft für die über die „Microsoft“-Affäre gestolperte frühere Entwicklungsministerin Elena Udrea am Mittwochabend stattgegeben, von den insgesamt vier Vorwürfen der Staatsanwälte jedoch nur zwei zugelassen.
Udreas Anwalt Marius Striblea sagte nach der Vorführung, dass beide Vorwürfe der Geldwäsche „vom Tisch“ seien, das Gericht habe lediglich die Vorwürfe der Einflussnahme und des Verstoßes gegen die bestehenden Auflagen zugelassen. Striblea bezeichnete den Tatverdacht gegen Udrea als „dünn“: Der Vorwurf der Einflussnahme basiere ausschließlich auf der Anzeige des in die „Microsoft“-Affäre verstrickten früheren Tennisspielers Dinu Pescariu, der Udrea 500.000 Euro gezahlt haben will, damit sie seine „Probleme mit der Justiz“ aus der Welt schaffe.
Pescariu will Udrea das Geld tranchenweise im eigenen Pkw ausgehändigt haben – Zeugen dafür gebe es keine, so der Anwalt. Als einziger Beweis der DNA diene ein handgeschriebener Zettel Pescarius, auf dem „E. U. - 500.000“ steht, fügte Striblea hinzu. Andererseits habe das Gericht befunden, dass Udrea durch ihre jüngsten Presseinterviews diversen Zeugen oder Mitangeklagten durch die Blume Botschaften übermittelt und so gegen ihre Auflagen verstoßen hat, sagte der Anwalt, der gegen die verhängte U-Haft Rechtsmittel einlegte.