Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Oberste Gericht hat Dienstag entschieden, dass der Hausarrest von Elena Udrea aufgehoben wird und dass die ehemalige Ministerin nur noch unter Rechtsauflagen steht. Die DNA hatte dagegen nichts einzuwenden. Das Urteil geht auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zurück, das einen Artikel des Strafrechts für verfassungswidrig erklärt hat, weil dieser keine Höchstfrist für den Hausarrest vorsieht. Elena Udrea hat zudem gefordert, dass die Akte Boxgala Bute, in der sie angeklagt ist, vom Obersten Gericht an die DNA zurückgeschickt werden soll. Aus dem Hausarrest entlassen wurden diese Woche auch die ehemalige DIICOT-Chefin Alina Bica und die Geschäftsleute Dorin Cocoş und Gabriel Sandu.