Bukarest (ADZ) - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den rumänischen Finanzminister Eugen Teodorovici in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass entsprechend EU-Recht die EZB vor der Verabschiedung des Eilerlasses 114/2018 hätte zu Rate gezogen werden müssen. In der am 5. Februar datierten Mitteilung wird erklärt, dass Regelungen mit „beträchtlichen Auswirkungen auf Finanzmarkt und -institutionen“ auch mit der EZB abgesprochen werden müssen. Finanzminister Teodorovici hat am Mittwoch das Schreiben bestätigt und erklärt, er arbeite an einer Antwort. Der Eilerlass bzw. die sogenannte „Giersteuer“ sei aber in Brüssel bisher nicht zur Sprache gekommen.