Fahrradfahrer nur mit Personalausweis

Bukarest (Mediafax/ADZ) – Die neue Verkehrsordnung, die gestern in Kraft getreten ist, sieht vor, dass Fahrradfahrer unbedingt ihren Personalausweis bei sich haben müssen. Auch müssen sie bei Straßenübergängen vom Fahrrad absteigen und es schieben. Für Moped- und Motorradfahrer ist es verboten, dass sie angetrunkene Mitfahrer mitnehmen.

Was die Führerscheinprüfung für Autofahrer betrifft, bestimmt die neue Regelung, dass die theoretische Prüfung ein Jahr lang ihre Gültigkeit behält und dass der Kandidat demnach diese Prüfung nicht wiederholen muss. Die neue Ordnung hält desgleichen fest, dass die Besitzer von Führerscheinen der Kategorien B, BE oder CE auch das Recht haben, einen Traktor zu lenken.