Bukarest (ADZ/Mediafax) - Ein Regierungserlass vom Donnerstag könnte der erste Schritt zu passierbaren Gehwegen und das Ende blockierter Fahrspuren und Radwege durch Falschparker sein: Dieser erlaubt wieder das momentan ausgesetzte Abschleppen als Strafmaßnahme. Zuvor hatte ein Beschluss des Justiz- und Kassationshofs vom Mai 2015 dies für unzulässig erklärt – dies sei keine Kompetenz der Kommunalverwaltungen. Der jetzige Erlass reguliert die Maßnahme nun ausdrücklich auf staatlicher Ebene.