Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Donnerstag das berühmt-berüchtigte Formblatt 600, das hauptsächlich von Freiberuflern und Gewerbe treibenden natürlichen Personen eingereicht werden sollte, abgeschafft. Eine entsprechende Dringlichkeitsverordnung zur Änderung des Steuergesetzbuches und weiterer Gesetze schafft mehrere Formblätter, die dem Steuerzahler Kopfzerbrechen bereiteten, ab und ersetzt sie durch ein einziges, das heuer bis zum 15. Juli eingereicht werden muss. Ab 2019 gilt dann der 15. März als Einreichungsfrist.
Die bisher geltenden vierteljährlichen Zahlungsfristen werden ebenfalls durch eine einzige ersetzt. Da Vorauszahlungen nicht mehr verpflichtend sind, wird ein fünfprozentiger Bonus all jenen gewährt, die vorzeitig ihren Pflichten nachkommen. Ein weiterer fünfprozentiger Nachlass gilt für alle, die ihre Steuererklärungen über das Internet-Portal der Finanzverwaltung abgeben. Etwa 964.000 Steuerzahler sind von der neuen Regelung betroffen.
Der Landesrat kleiner und mittelgroßer Unternehmer begrüßte die Maßnahmen der Regierung, sie würden das ab November 2017 eingetretene Chaos im rumänischen Steuerwesen beenden.