Bukarest (ADZ) – Der Report der Bürgerrechtsorganisation Active Watch äußert mehrere Bedenken in Verbindung mit dem neuen Gesetz zur Cybersicherheit. So seien laut dem seit Ende Februar als verfassungskonform bestätigten Gesetz die Sicherheitsdienstleister verpflichtet, den zuständigen Behörden Informationen über ihre Kunden mitzuteilen – auch ohne richterliche Genehmigung.
Als besonders gravierend empfindet Active Watch, dass auch die geltenden Bestimmungen zur Landessicherheit ergänzt werden. Demnach landen nun auch „Propaganda- oder Desinformationskampagnen, die die verfassungsmäßige Ordnung beeinträchtigen können“, auf der Liste der Sicherheitsbedrohungen. Dies verleihe dem Inlandsgeheimdienst SRI unbegründete Befugnisse zur Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Der SRI könne einseitig entscheiden, was zu solchen Kampagnen gehört und Maßnahmen zur Sammlung von Erkenntnissen schalten. Eine gesamte Redaktion könne laut FreeEx-Bericht allein unter dem Verdacht solcher Handlungen vom Geheimdienst verfolgt werden – der Riegel einer richterlichen Genehmigung werde faktisch nie vorgeschoben, da 99 Prozent der Überwachungsanträge genehmigt werden.