Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Gesetz Nr. 142/2016, das im Amtsblatt erschienen ist und ab 17. Juli in Kraft tritt, sieht eine günstigere Berechnung für Frührenten vor im Vergleich zum bisher gültigen Gesetz 263/2010. Arbeitnehmer können fünf Jahre vor Erreichung des Standardrentenalters (63 Jahre bei Frauen, 65 bei Männern) eine Frührente beantragen, wenn sie 35 Jahre lang die Rentenversicherung bezahlt haben. Bisher wurde für jeden Monat der Frühverrentung ein fester Betrag (0,75 Prozent) abgezogen. Das neue Gesetz sieht nun geringere Abzüge vor, je nach den Jahren, die die Bezahlung von 35 Jahren Rentenversicherung überschreiten. Das Gesetz wird nicht rückwirkend angewendet.