Frühverrentungen in Zukunft zunehmend schwerer

Auch Beschäftigung von Sonderrentnern beim Staat gehöre eingeschränkt

Symbolfoto: pixabay.com

Bukarest (ADZ) –  Vor dem Hintergrund ihrer Reform der Richterrenten plant die Regierung zusätzliche Maßnahmen, die für gegenwärtige und zukünftige Ruheständler relevant sind. So werden derzeit nach Aussagen von Premierminister Ilie Bolojan Möglichkeiten geprüft, die vorzeitige Pensionierung in allen Berufsgruppen zu begrenzen, um die finanzielle Nachhaltigkeit des Haushalts und des öffentlichen Rentensystems sicherzustellen. „Wir müssen das tatsächliche Renteneintrittsalter so nah wie möglich an das Regelrentenalter heranführen; je schneller wir das tun, desto besser“, sagte Bolojan laut news.ro. Die Regierung arbeite demnach an verschiedenen Modellen und das Paket für die Richter-Renten könnte dabei als Grundlage für die anderen Berufsgruppen dienen – falls es Erfolg hat. Die Koalition hofft auf ein schnelles Gutachten durch den Justizrat (CSM), um für dieses Paket noch bis zum 28. November die Vertrauensfrage stellen zu können. Ansonsten droht der Verlust von rund 200 Millionen Euro aus dem Wiederaufbau- und Resilienzplan.

Eine zweite Baustelle beim Umbau des Rentensystems ist die Einschränkung der Möglichkeiten für Sonderrentner, beim Staat auch im Ruhestand weiterzuarbeiten. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein Verbot, jedoch müssen diese Sonderrentner massive Einkommensverluste in Kauf nehmen: Wer beim Staat weiter beschäftigt ist, muss auf 85 Prozent seiner Sonderrente verzichten. Doch auch hier sind Ausnahmen zulässig: Die neuen Regeln gelten nicht für Mandatsträger wie Mitglieder des Parlaments, Bürgermeister oder Europaabgeordnete, vom Parlament ernannte Amtsträger wie Mitglieder des Zentralbankvorstands, des Rechnungshofs und anderer Staatsgremien. Die genaue Anzahl der Personen, die im einschlägigen Entwurf des Arbeitsministeriums letztendlich umfasst sind, ist allerdings unbekannt.