Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat den Beschluss gefasst, dass der 2. Juni als arbeitsfrei erklärt wird. Dadurch wird ein Arbeitstag „überbrückt“, der in eine Periode von Feiertagen fällt: Der 1. Juni als internationaler Kindertag wurde vom Parlament als arbeitsfrei erklärt, damit die Eltern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. Darauf folgt das Pfingstwochenende, wobei der Pfingstmontag, in diesem Jahr der 5. Juni, ein gesetzlicher Feiertag ist. Durch die Überbrückung des 2. Juni entsteht also ein freies Wochenende von fünf Tagen.
Der Beschluss gilt für alle öffentlichen Institutionen. Nachgearbeitet werden soll der Tag am 10. Juli oder durch verlängerte Arbeitszeiten bis zum 16. Juli.