Bukarest (Mediafax/ADZ) - Präsident Klaus Johannis hat das Gesetz zur Billigung der Dringlichkeitsverordnung Nr. 9/2017 gegengezeichnet. Darin war ursprünglich vorgesehen, dass die Kreditaufnahme der Kommunalbehörden nicht mehr beschränkt wird. Bei der Erörterung im Parlament hatte die PNL den Antrag eingebracht, dass durch diesen Erlass auch gleich die Gehälter der Bürgermeister, stellvertretenden Bürgermeister, der Kreisratsvorsitzenden und deren Stellvertreter um 30 Prozent erhöht werden sollen, was allgemein gebilligt wurde. Die Aufstockung erfolgt aus den Kommunalbudgets und gilt ab 1. April 2017. Eine weitere Verbesserung wird das allgemeine Entlohnungsgesetz erbringen.