Geld muss nicht zurückgegeben werden

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Donnerstag den Regierungsbeschluss Nr. 15/2012 für verfassungswidrig erklärt. Durch diesen Beschluss sollten die Bürgermeisterämter veranlasst werden, die Summen zurückzuerstatten, die sie von der Regierung Ungureanu aus dem Reservefonds des Premiers erhalten hatten, soweit diese noch nicht ausgegeben wurden. Der Ombudsmann hatte sich ans Verfassungsgericht gewendet. In der Begründung des Verfassungsgerichts heißt es, dass der Erlasser eines Verwaltungsakts seinen eigenen Akt nicht aus Gründen der Opportunität zurückziehen kann. Der Regierungserlass würde außerdem gegen Artikel 120 der Verfassung verstoßen, der die Autonomie der administrativ-territorialen Einheiten bestimmt.