Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat zu Wochenbeginn Zusatzbestimmungen zum novellierten Rechtsrahmen bezüglich der Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgefertigt, wie die Präsidialverwaltung in einer Presseaussendung mitteilte. Das jüngste Gesetzesnovelle passt vor allem den hiesigen Rechtsrahmen an das einschlägige EU-Regelwerk an und sieht u. a. vor, dass rumänische juristische und natürliche Personen im Fall des Verdachts auf Geldwäsche selbst dann haften, wenn sie diese ihre Straftat außerhalb der Landesgrenzen bzw. einem Staat begangen haben, in dem Geldwäsche nicht strafbar ist bzw. nicht als Delikt gilt.
Die Gesetzesnovelle war von der Regierung noch im vergangenen Jahr verabschiedet und von der Legislative nun vergangenen Monat abgesegnet worden. Die Gesetzesnovelle tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.