Bukarest (ADZ) - Rumäniens Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu macht sich für eine Lockerung der parlamentarischen Immunität der Abgeordneten und Senatoren stark, nachdem die Legislative schon zum zweiten Mal binnen eines Monats strafrechtliche Ermittlungen gegen aktuelle Kollegen und frühere Minister unterbunden hat.
In einer Pressemitteilung zeigte der Generalstaatsanwalt am Donnerstag auf, dass die Gesetze betreffend den Status der Abgeordneten und Senatoren (96/2006) sowie die Ministerveranwortlichkeit (115/1999) geändert werden müssten, zudem obliege eine „Einschätzung der Beweislage sowie aller anderer Aspekte betreffend die Verfahrensmaßnahmen einzig den Rechtsinstitutionen“. Man habe der Abgeordnetenkammer daher – wie schon der Regierung im letzten Herbst – einschlägige Änderungsvorschläge zukommen lassen, teilte Niţu mit.
Auf das jüngst vom Unterhaus abgeschmetterte DNA-Ansuchen um Aufnahme von Strafermittlungen gegen den UDMR-Abgeordneten und Ex-Minister László Borbély reagierten sowohl die US- als auch die niederländische Botschaft: Während die US-Diplomaten darauf verwiesen, dass laut demokratischem Grundprinzip „kein Mensch über dem Gesetz“ zu stehen habe, legte die niederländische Botschaft dem Parlament die in den CVM-Berichten der EU-Kommission enthaltenen Empfehlungen ans Herz – insbesondere bezüglich der Aufhebung der parlamentarischen Immunität bei Ermittlungsverfahren.