Bukarest (ADZ) - Ressortministerin Raluca Prună hat am Mittwoch Generalstaatsanwalt Tiberiu Niţu ins Justizministerium zu einer Aussprache zitiert, nachdem der Antrag der Antikorruptionsbehörde DNA um Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Ex-Vizepremier Gabriel Oprea als zweiten Verdachtspunkt eine „Vorteilsgabe“ Opreas gegenüber dem amtierenden Generalstaatsanwalt erwähnt.
Konkret geht es um die von Niţu seit April 2014 rund 700 Mal unrechtmäßig genutzten Polizeieskorten, mithilfe derer sich der in Ploieşti wohnhafte Generalstaatsanwalt täglich freie Bahn bis ins Büro und nachhause schaffen ließ. Wie die Nachrichtenagentur Agerpres unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, soll Prună während des einstündigen Gesprächs Niţu den Rücktritt nahegelegt haben, damit ihm ein Abberufungsverfahren erspart bleibe.
Weder Prună noch der angezählte Magistrat waren nach dem Gespräch zu Stellungnahmen bereit, allerdings hatte die Justizministerin bereits davor klargestellt, „sämtliche Maßnahmen“, einschließlich die Abberufung, in Betracht zu ziehen. Von Rechts wegen kann ausschließlich der Justizminister die Abberufung des Generalstaatsanwalts vorschlagen bzw. einleiten, der Vorschlag wird sodann vom Hohen Magistraturrat (CSM) geprüft. Das letzte Wort hat das Staatsoberhaupt, dem die eigentliche Abberufung obliegt.