Bukarest (Mediafax/ADZ) – Nachdem der Parlamentsausschuss zur Untersuchung eines eventuellen Wahlbetrugs von 2009 sich in einem zweiten Schreiben an den Generalstaatsanwalt Augustin Lazăr gewendet hat, um eine Kopie der Vernehmungen zu erhalten, die die Staatsanwaltschaft in der gleichen Sache durchgeführt hat, möchte Lazăr nun dazu den Standpunkt des Obersten Magistraturrats (CSM) einholen. Ausschussvorsitzende Oana Florea (PSD) hatte vorige Woche angeregt, dass sich das Parlament in der Angelegenheit ans Verfassungsgericht wenden solle. Augustin Lazăr fordert vom CSM einen Bescheid, ob er das Gleiche tun solle.