Generalstaatsanwaltschaft ignoriert Wahlverschleppung

Keine Ermittlungen gegen Premier wegen Amtsmissbrauchs

Bukarest  (ADZ) – Die Generalstaatsanwaltschaft unter Tiberiu Niţu, bekanntlich ein Freund und ehemaliger Studienkollege des Premiers, sieht der Regierung die seit Monaten ausstehenden Teilwahlen auf kommunaler sowie Parlamentsebene nach – trotz gegenteiliger Gerichtsurteile und zahlreicher Anzeigen der liberalen Opposition.

Wie die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage der Online-Zeitung „Gândul“ am Montag mitteilte, wird sie keine Ermittlungen gegen Regierungschef Victor Ponta einleiten, den die PNL-Niederlassung Cluj Ende Januar wegen Amtsmissbrauchs bzw. Nichteinhaltung der rechtlich vorgesehen Fristen für die Einberufung von Teilwahlen auf kommunaler sowie Parlamentsebene ebenda angezeigt hatte. Damit hat der Premier nun eine Klage weniger am Hals.

Bis dato haben bereits drei Gerichtsinstanzen – nämlich das Berufungsgericht Klausenburg und das Berufungsgericht Bukarest in zwei verschiedenen Fällen – befunden, dass die Regierung gegen das geltende Wahlrecht und dessen Fristen verstoßen und die anstehenden Teilwahlen „vorsätzlich verschleppt“ hat. In ihrem Urteil hatte die Instanz des Appellationsgerichts Klausenburg sogar ausdrücklich auf einen „Machtexzess“ verwiesen. Da keines der drei Urteile jedoch auch rechtskräftig ist, setzte sich die Regierung ungerührt darüber hinweg, so dass die Liberalen schließlich vor das Höchstgericht zogen, wo der Fall nun anhängig ist.