Bukarest (ADZ) – Die Richter haben die Auflagen gegen den Rechtspopulisten und früheren Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu aufgehoben. Sie gaben der Beschwerde seiner Anwälte statt und erklärten die Maßnahme der gerichtlichen Aufsicht für unbegründet. Die Behörden hatten die Aufsicht Georgescus seit Februar 2025 mehrfach verlängert. Nun entfallen alle Beschränkungen – Georgescu darf das Land wieder ohne Genehmigung verlassen und muss sich nicht mehr regelmäßig bei der Polizei melden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn Anfang Juli 2025 angeklagt und wirft ihm vor, über Jahre hinweg öffentlich faschistische, legionäre und fremdenfeindliche Positionen verbreitet zu haben. So soll er zwischen Juni 2020 und Mai 2025 wiederholt entsprechende Aussagen in Interviews, Erklärungen und Online-Beiträgen gemacht haben und damit versucht haben, ein positives Bild der Legionärsbewegung zu vermitteln. In diesem Zusammenhang habe Georgescu auch historische Figuren wie Corneliu Zelea Codreanu, Ion Antonescu und Ion Mo]a in ein günstiges Licht gerückt. Parallel dazu läuft ein weiteres Verfahren. Die Staatsanwälte werfen Georgescu dabei vor, zusammen mit seinem Vertrauten und Ex-Kongo-Söldner Horațiu Potra an einem Umsturzversuch beteiligt gewesen zu sein. In beiden Fällen haben die zuständigen Instanzen grünes Licht für den Beginn der Gerichtsverfahren gegeben. Georgescu kommentierte letzten Samstag, dass die Entscheidung zur Aufhebung seiner Aufsicht „das Werk Gottes“ sei.





