Bukarest (ADZ) – Der wegen Beihilfe zu Amtsmissbrauch zu dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilte frühere PSD-Chef Liviu Dragnea bleibt vorerst hinter Gitter: Ein Bukarester Bezirksgericht befand dessen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung und Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung am Dienstag für „unzulässig“. Das Urteil der Instanz ist nicht rechtskräftig, Dragnea kann dagegen berufen. Sollten auch diese Rechtsmittel abgelehnt werden, kann er erst Ende Juni einen neuen Antrag stellen.
Vor Gericht hatte Dragnea per Videoschalte für seine umgehende Entlassung plädiert: Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien erfüllt, da er zwei Drittel seiner Haftstrafe abgesessen habe, auch stelle er „keine Gefahr für die Gesellschaft“ dar, sondern könne „Gutes tun“. Dragneas Anwältin verwies indes auf seine „gute Führung“ in der Haftvollzugsanstalt Rahova, deren Bewährungsausschuss letzte Tage grünes Licht für Dragneas vorzeitige Haftentlassung gegeben hatte. Die Antikorruptionsbehörde DNA stellte indes klar, dass Dragnea sich nach eigenen Angaben weiterhin als „politisch inhaftiert“ erachtet und seine Straftat de facto nach wie vor abstreitet.