Gericht setzt Ministerverordnung über Auerhahn-Jagd aus

Auerhahnpaar. Symbolfoto: Pixabay

Kronstadt (ADZ) - Das Berufungsgericht Kronstadt hat die Ministerverordnung Nr. 2482/2022 ausgesetzt, mit der Umweltminister Tanczos Barna (UDMR) letzten Monat nach mehr als zehnjährigem Jagdverbot überraschend knapp 240 Exemplare der als gefährdete Tierart geltenden Auerhähne zum Abschuss frei gegeben und dabei den Löwenanteil seinem Heimatkreis Harghita zugesprochen hatte. Das Urteil des Kronstädter Berufungsgerichts ist zwar nicht rechtskräftig, muss aber sofort vollstreckt werden.

Gegen die hochumstrittene Ministerverordnung hatte der Kronstädter „Verband zur Bekämpfung von Missbräuchen“ geklagt. Ihrerseits hatte die Umweltschutzorganisation „Agent Green“ gewarnt, dass Rumänien wegen der wiedereingeführten Jagd auf Auerwild ein umgehendes Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission riskiert, das, wie schon im Fall der Slowakei, die gleichfalls Auerhähne zum Abschuss freigegeben hatte, wegen Verstößen gegen die Habitat-Richtlinie „blitzschnell“ erfolgen könnte.