Bukarest (ADZ) - Eine Instanz des Landgerichts Bukarest hat am Freitagvormittag den von der Flugsicherungsgewerkschaft für kommende Woche bzw. den 1. September um 11 Uhr angekündigten Generalstreik für rechtens befunden und einen Antrag der Flugverkehrsbehörde ROMATSA, die den unbefristeten Streik per einstweiliger Verfügung als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte, abgeschmettert. Die im Gerichtssaal anwesenden Gewerkschaftler begrüßten das Gerichtsurteil mit tosendem Applaus. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, das ROMATSA-Management kann dagegen Berufung einlegen.