Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Bukarester Stadtgericht hat die Beanstandung des Mitvorsitzenden der ALDE, Daniel Constantin, abgewiesen, in der sich dieser samt einigen Anhängern gegen die Einberufung des Kongresses der Partei wandte: Diese Einberufung sei satzungswidrig. Dazu kommentiert das Kommunikationsdepartement von ALDE, dass es sich um das Vorgehen einer Splittergruppe handle, der Parteitag werde, so wie mehrheitlich beschlossen, am 21. und 22. April stattfinden. Daniel Constantin ging jedoch sofort in Berufung, er hält den von Călin Popescu Tăriceanu einberufenen Kongress für einen „Willkürakt“. Die Fusion zwischen den zwei Parteien, die zur Bildung der ALDE geführt hat, sei ein Misserfolg gewesen.