Bukarest (ADZ) – Das Landgericht Bukarest hat am Donnerstag den zu Wochenbeginn von der Gewerkschaftsföderation „Sanitas“ ausgerufenen unbefristeten Generalstreik im Gesundheitswesen für rechtswidrig befunden und damit dem Antrag des Gesundheitsministeriums auf Streikuntersagung stattgegeben. Das Urteil des Landgerichts ist zwar nicht rechtskräftig, dafür aber bindend. Man habe die Gewerkschaftsföderation „Sanitas“ wiederholt darauf verwiesen, dass ihr Vorgehen gegen die geltenden Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts und der Eröffnung eines kollektiven Arbeitskonflikts verstoße – allerdings vergeblich, teilte das Gesundheitsressort nach dem Richterspruch mit.
Arbeitsminister Dragoş Pîslaru rügte seinerseits in einem Facebook-Eintrag „die Strippenzieherei der PSD“, die „Sanitas“ zu Gesetzesverstößen überredet habe – es sei bedauerlich, dass Ärzte und Pflegepersonal in ein „schmutziges Politspiel“ verstrickt worden seien, schrieb der Minister. Besagte Gewerkschaftsföderation gilt seit Jahren als besonders PSD-nah, da ein guter Teil ihrer Chefs – etwa Sanitas-Vize Marius Sepi – ehemalige PSD-Politiker sind. Letzterer teilte nach dem Urteil mit, erst dessen Begründung abwarten und erst danach entscheiden zu wollen, ob man dagegen Rechtsmittel einlege; fürs Erste habe man den Streik ja sowieso bereits unterbrochen.