Gesetz gegen Antiziganismus

Bukarest (ADZ) – Die Missachtung der Minderheitenrechte von Roma sowie das Fördern von Antiziganismus ist in Zukunft strafbar – dies sieht ein Gesetz vor, das die Abgeordnetenkammer als entscheidende Instanz am Dienstag verabschiedet hat. 

Die Verbreitung antiziganistischer Inhalte oder Symbole soll mit Haftstrafen zwischen drei Monaten bis drei Jahren sanktioniert werden – außer, dies geschieht im Kontext von Kunst, Wissenschaft, Bildung oder Debatten. Auf die Zugehörigkeit oder Förderung antiziganistischer Vereinigungen sollen drei bis zehn Jahre Freiheitsentzug stehen – es sei denn, die Person zeigt die Leitung betreffender Organisation an.

„Antiziganismus“ bezeichnet sowohl Vorurteile gegenüber als „Zigeuner“ stigmatisierten Menschen, etwa Roma oder Fahrende, als auch die daraus resultierenden Folgen. Diese reichen von gesellschaftlicher oder institutioneller Diskriminierung, etwa bei Bildung, Arbeit oder Gesundheit, bis hin zu physischer Gewalt.