Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Dienstag nach mehrfacher Vertagung das Gesetz zur Vorbeugung der Flucht vor der Strafvollstreckung für verfassungsgemäß erklärt. Als Flucht gilt nun auch dann, wenn eine verurteilte Person ihre Haftstrafe unbegründet nicht antritt. Zur Hauptstrafe werden in solchen Fällen bis zu drei Jahre addiert.
Als gute Nachricht für den Staat und schlechte Nachricht für die Straftäter bewertete Justizministerin Alina Gorghiu die einstimmige Entscheidung der Verfassungsrichter. Der Staat brauche „gesunde Hebel“, um gegen die Justizflucht anzukämpfen, äußerte sie.
Zu den prominentesten Flüchtigen, die sich ins Ausland absetzten, gehören der Bukarester Ex-Oberbürgermeister Sorin Oprescu, die frühere Chefin der DIICOT-Staatsanwaltschaft Alina Bica, die Geschäftsleute Dragoș Săvulescu und Paul Lambrino, sowie Ionuț Costea, der Schwager des Präsidentschaftskandidaten Mircea Geoană. Andere, wie die Ex-Tourismusministerin Elena Udrea und der frühere Stadtherr von Baia Mare, Cătălin Cherecheș, wurden gefasst und sitzen in rumänischen Gefängnissen.
Allein bis Anfang Oktober wurden 618 Justizflüchtige zurückgeführt, so die Justizministerin.