Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das Dezentralisierungsgesetz, zu dem die Regierung am 19. November die Vertrauensfrage gestellt hatte, nicht verfassungsgemäß ist. Die Eingabe war von 70 Abgeordneten der PDL-Fraktion unterschrieben worden. Diese hatten beanstandet, dass das Gesetz den Bestimmungen der Verfassung über die territoriale Einheit des rumänischen Staates widerspricht, dass es die Überschreibung von Eigentum zwischen Verwaltungseinheiten ohne Regierungsbeschluss ermöglicht, auch sei das Stellen der Vertrauensfrage nicht verfassungsgemäß gewesen. Durch das Gesetz sollen u. a. 2000 Immobilien aus dem öffentlichen Eigentum des Staates an die Lokalbehörden überschrieben werden.