Gesetz über freiwilligen Wehrdienst angenommen

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Bukarest (ADZ) – Der Senat hat als entscheidendes Forum am Mittwoch das Gesetz angenommen, das den Rechtsrahmen für einen freiwilligen Wehrdienst schafft. Es ermöglicht jungen Leuten zwischen 18 und 35 Jahren (Männer wie Frauen), die an einer militärischen Ausbildung interessiert sind, einen freiwilligen, bezahlten Wehrdienst von bis zu vier Monaten zu absolvieren, wobei die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitgeber die Stelle so lange freihält. Die Freiwilligen müssen rumänische Staatsbürger und im Land wohnhaft sein. Gestellt werden Unterkunft, Verpflegung und Ausrüstung, wobei bei vorzeitigem Abbruch die entstandenen Kosten und der Sold rückerstattet werden müssen. Die freiwilligen Reservisten werden im Fall eines Notstands, Belagerungszustands oder Kriegszustands verpflichtend mobilisiert und nach Bedarf an Insitutionen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich verteilt. Das Gesetz regelt die Schaffung einer operativen Reserve, ohne den Pflichtwehrdienst wieder einzuführen.