Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat am Donnerstag das Gesetz über den Nachtragshaushalt 2020, in dem die PSD letzten Herbst per Zusatzantrag eine 40-prozentige Anhebung der Renten verankert hatte, dem Parlament mit der Bitte um Überprüfung zugeschickt. In seinem Antrag verwies das Staatsoberhaupt unter anderem darauf, dass besagtes Gesetz vor wenigen Wochen vom Verfassungsgerichtshof für teilweise verfassungswidrig befunden worden ist.
Das Verfassungsgericht (VG) hatte den umstrittenen Zusatzantrag zum Nachtragshaushalt 2020, mit dem die PSD eine 40-prozentige Anhebung des Rentenpunktes durchsetzen wollte, Mitte Januar für nicht verfassungskonform befunden. In ihrem Urteil hatten die VG-Richter zudem eine „fehlerhafte Rechtstechnik“ der Urheber besagten Zusatzantrags gerügt, weswegen es nun ein „Rechtsvakuum“ bezüglich der Höhe des Rentenpunktes gebe – es sei Aufgabe der neuen Legislative, diese umgehend und „in eindeutigen Termini“ festzulegen, so das VG.
Die aktuelle Parlamentsmehrheit bestehend aus PNL, USR-PLUS, UDMR und Minderheiten-Fraktion hat nun die Gelegenheit, die haushaltsmäßig untragbare Rentenanhebung vollends zu „entschärfen“.