Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch die Verfassungsbeschwerden der oppositionellen USR und AUR gegen das vom Parlament jüngst verabschiedete Gesetz über die Auflösung der Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) einstimmig für unzulässig befunden – das Gesetz ist folglich verfassungskonform. Davor hatte die USR die Verfassungshüter vergeblich ersucht, ihren Urteilsspruch bis nach Veröffentlichung der Empfehlungen der Venedig-Kommission hierzu zu vertagen.
Das Gesetz, das die SIIJ nur zum Schein auflöst und die Befugnisse der Antikorruptionsbehörde DNA sowie Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT in puncto Ermittlungen gegen verdächtige Richter und Staatsanwälte beschnitten belässt, muss nunmehr Staatschef Klaus Johannis zur Ausfertigung vorgelegt werden. Die wichtigsten Justizbeamtenverbände im Land appellierten daher am Mittwoch an das Staatsoberhaupt, die Ausfertigung des Gesetzes erst nach dem einschlägigen Befund der Venedig-Kommission vorzunehmen.