Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die Beschwerden der Regierung, des Obersten Gerichts und der Ombudsfrau der Bürgerrechte gegen ein Gesetz, das Steuerhinterziehern Haftstrafen erlässt, für unzulässig und den Gesetzestext damit für verfassungskonform befunden. Das Gesetz des früheren PSD-Abgeordneten Cătălin Rădulescu sieht vor, dass Steuerhinterziehern eine Haftstrafe erspart bleibt, falls die hinterzogene Summe unter 100.000 Euro liegt und sie vom Täter vollständig erstattet wird. Zudem geht der Täter straffrei aus, wenn er neben der hinterzogenen Summe noch zusätzliche 20 Prozent bezahlt.