Bukarest (ADZ) - Das Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch als entscheidende Kammer die Eilverordnung der Regierung bezüglich der Einrichtung von Umsatzsteuer-Konten (sog. „Split VAT“) mit Änderungen angenommen. Die wichtigste Änderung zu der zuvor schon im Senat beschlossenen Eilverordnung sieht vor, dass nur Unternehmen in der Insolvenz oder mit Zahlungsrückständen bei der Umsatzsteuer getrennte USt-Konten einrichten müssen. Die Abgeordneten hatten zusätzlich die Grenzschwellen bei den Steuerschulden auf 5000 bis 15.000 Lei, ab welchen das Gesetz anzuwenden ist, erhöht und die Frist für die Begleichung der Rückstände um 30 Tage verlängert.