Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat am Montag das Gesetz zum Bärenabschuss mit der Bitte zur Überarbeitung an das Parlament zurückgeschickt. Grund war die Ergänzung des UDMR in der letzten Variante, dass Bären auch außerhalb von Ortschaften erschossen werden können. Wenn hierzu keine klaren Regeln formuliert würden, könne es zu Missbräuchen kommen, lautete die Begründung. Zweck des Gesetzes sei, sowohl die Sicherheit der betroffenen Gemeinden zu gewährleisten als auch die Spezies zu schützen.
AUR-Abgeordnete hatten bei der Diskussion im Plenum eine Legitimierung zur „verdeckten Wilderei“ beklagt. UDMR-Parlamentarier betonten hingegen, Bären seien Raubtiere, die Menschen und Güter in Gefahr brächten.
Derzeit gilt noch eine Eilverordnung vom letzten Jahr, die einen Zugriff auf Bären (durch Vertreibung, Betäubung, Umsiedlung, Einschläfern bzw. Erschießen) nur bei Angriffen innerhalb von Ortschaften erlaubt.