Bukarest (ADZ) – Staatspräsident Klaus Johannis hat das Ende April von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetz zur elektronischen Aufsicht im Rahmen von Gerichts- und Strafverfahren am Montag gegengezeichnet. Das Gesetz sieht die Aufsicht mittels fester oder beweglicher elektronischer Fuß- oder Armfesseln über ein spezielles Informationssystem vor, zur Umsetzung freiheitsentziehender Strafen und Maßnahmen wie die richterliche Aufsicht, Hausarrest sowie der Schutzanordnungen und der Fernüberwachung gemäß Gesetz Nr. 254/2013.