Gesetz zur Entsorgung von Medikamenten

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Bukarest (ADZ) - Ab dem 1. Januar 2024 müssen nicht benutzte oder abgelaufene Medikamente an den Sammelstellen der privaten oder öffentlichen Krankenhäuser abgegeben werden, besagt ein von Staatspräsident Klaus Johannis am Dienstag ausgefertigtes Gesetz. Insbesondere Antibiotika, aber auch sonstige gefährliche Medikamente würden über Mülldeponien in den Boden und ins Grundwasser gelangen. Dort werden sie von Organismen aufgenommen, die daraufhin z. B. die gefürchteten Antibiotika-Resistenzen entwickeln können, erklärte USR-Abgeordneter und Gesetzesinitiator Adrian Wiener. Das sei auch einer der Gründe, weswegen Rumänien EU-weit die meisten Antibiotikaresistenzen aufweise.

Das Gesetz besagt ebenfalls, dass sämtliche Werbeaktionen binnen 45 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes sowie alle als gefährlich eingestuften Medikamente bis spätestens Ende 2028 Hinweise zur korrekten Entsorgung enthalten müssen. Die Sammel- und Entsorgungskosten sollen aus dem Staatsbudget gedeckt werden.