Bukarest (ADZ) - Auf ihrer Sitzung von Mittwoch hat die Regierung die Gesetzesvorlage zur „Erweiterten Beschlagnahme des Vermögens“ gebilligt und sie ans Parlament weitergeleitet.
Durch die Vorlage wird das gegenwärtige Strafgesetzbuch abgeändert, sodass die Möglichkeit zur erweiterten Beschlagnahme des Vermögens durch das Gesetz verfügt werden kann.
Dazu sagte Emil Boc, dass ein Bürger, der zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, durch das Gesetz zu dem Beweis verpflichtet wird, den rechtmäßigen Charakter seines Vermögens zu belegen. Jener Teil des Vermögens, für den es keine Beweise gibt, dass es legal erworben wurde, kann beschlagnahmt werden. In Betracht gezogen werden dabei Korruption, Steuerhinterziehung oder andere wirtschaftlich-finanzielle Vergehen.
Andererseits hatte das Verfassungsgericht die im neuen Verfassungsentwurf vorgesehene Entfernung des Artikels über die Voraussetzung des rechtmäßigen Erwerbs des Vermögens für verfassungswidrig erklärt. Nach diesem Urteil waren Präsident Traian Bãsescu und der Premier draufgekommen, dass die Angelegenheit durch ein Gesetz geregelt werden könne.
Auch der USL hat zu dem Thema einen Entwurf beim Parlament hinterlegt. Boc meinte, dass der Entwurf der Regierung besser sei, weil er mehr Möglichkeiten zur Konfiszierung des Vermögens biete. PSD-Vorsitzender Victor Ponta äußerte, dass die Opposition für das von der Regierung eingebrachte Gesetz stimmen werde.