Bukarest (Mediafax/ADZ) – Eine Dringlichkeitsverordnung der Regierung sieht Lohnsteigerungen für die Staatsangestellten ab dem 1. August 2016 vor. Die Spanne erstreckt sich von einem Bruttogehalt von 1250 Lei für Angestellte mit niedrigem und mittlerem Bildungsabschluss bis zu einem Monatseinkommen von 15.000 Lei für den Staatspräsidenten. Freuen darf sich auch der Patriarch der Rumänischen Orthodoxen Kirche: Dieser erhält ein staatliches Bruttoeinkommen von immerhin 13.706 Lei. Diesen zweiten Platz auf der Gehaltsliste teilt er mit dem Ministerpräsidenten sowie den Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern. Die Minister erhalten immerhin 12.124 Lei brutto, während sich die Abgeordneten und Senatoren mit 10.150 Lei begnügen müssen.
Universitätsprofessoren mit 25-jähriger Lehrtätigkeit erhalten ab dem 1. August immerhin noch 5339 Lei pro Monat – ihre jüngeren Kollegen mit 10 Jahren Lehrstuhlerfahrung dagegen 4084. Am unteren Ende der Liste: Niedergelassene Ärzte mit einem Einkommen von 2832 bis 3526 Lei und Assistenzärzte mit einem monatlichen Bruttogehalt von nur 1479 bis 1842 Lei. Auch Lehrer müssen weiterhin knapp kalkulieren: Ihnen stehen auch nach der Erhöhung lediglich 1700 bis 3400 Lei zur Verfügung. An die Stelle der Dringlichkeitsverordnung soll nach dem 1. August ein dauerhaftes Gesetz treten.