Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde von Staatspräsident Klaus Johannis stattgegeben und die von der PSD-ALDE-Mehrheit eingebrachten sowie Anfang Juli verabschiedeten Änderungen des Gesetzes betreffend den Rechnungshof für samt und sonders verfassungswidrig befunden. Die von der Koalition durchgeboxten Änderungen hatten die Kontrolltätigkeit der Behörde, insbesondere im Bereich der Auftragsvergabe aus öffentlicher Hand, erheblich eingeschränkt. Wegen der hoch umstrittenen Gesetzesnovelle hatte die EU-Kommission bereits wiederholt mit einem Fördermittel-Stopp gedroht.