Bukarest (ADZ) - Der Verfassungsgerichtshof (VG) hat am Mittwoch der Klage von Staatspräsident Klaus Johannis stattgegeben, Teile der neuen Gesundheitsgesetze seien nicht verfassungskonform. Johannis hatte die Klage am 25. April eingereicht, mit der Motivation, die Legislative habe elf Punkte seiner Aufforderung, das Gesetz erneut zu überarbeiten, abgeändert oder einfach entfernt. Die VG-Entscheidung ist bindend und verpflichtend. Das Gesetz wird nun zur erneuten Bearbeitung ans Parlament zurückgeschickt.