Bukarest (ADZ) - Die Vorlage der Gesundheitskarte beim Arztbesuch ist ab 1. Oktober wieder Pflicht, teilte die Krankenkasse (CNAS) am Montag mit. Gleichzeitig bleibt als Alternative die Möglichkeit einer Fernkonsultation durch den Haus- oder Facharzt, dann ohne Karte, bis zum Jahresende bestehen. In letzterem Fall werden ausgestellte Dokumente, einschließlich Rezepte, elektronisch zugestellt. Außerdem bleibt die Gültigkeit folgender Dokumente bis zum 31. Dezember erhalten: Überweisungen für klinische und paraklinische Leistungen, Empfehlungen und Genehmigungen für medizinische Geräte und technische Hilfen.
Die Hausärztevereinigung kritisiert die Entscheidung der Regierung zur Wiedereinführung der Gesundheitskarte scharf: Sie erhöhe das Risiko einer Infektion mit Covid-19 durch die Handhabung der Karte und Warteschlangen in den Praxen. Für den Arzt erhöht sich der Verwaltungsaufwand, die Blockade des schlecht funktionierenden Systems sei abzusehen.