Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht (CCR) hat die Verfassungsklage des Ex-Premiers Sorin Grindeanu einstimmig als unzulässig abgewiesen. Dieser hatte das Gericht am 29. Juni angerufen, weil seiner Meinung nach bei der Abstimmung über den Misstrauensantrag die Hausordnung nicht eingehalten worden wäre: Bei der Abstimmung mit weißen und schwarzen Kugeln sei das Prinzip der Geheimhaltung verletzt worden. Das Gericht gab dem Kläger folgenden Bescheid: Erstens hätte er nicht einmal das Recht gehabt, sich in dieser Sache ans Verfassungsgericht zu wenden und zweitens falle die Art einer Abstimmung im Parlament nicht in seine Kompetenz.