Bukarest (ADZ) - Nach einem von Präsident Klaus Johannis ausgefertigten Gesetz sollen flüchtige Straftäter die Kosten für ihre Rückführung tragen müssen. Die Vorschriften regeln die Festsetzung der Verfahrenskosten: Entzieht sich eine Person der Strafverfolgung, werden die Kosten bei der Bestimmung der Prozesskosten berücksichtigt.
Gelingt es einem Täter, nach seiner rechtskräftigen Verurteilung aus dem Land zu fliehen, werden die Kosten durch eine Regressklage vor einem Zivilgericht beigetrieben. Derartige Klagen sollen zügig verhandelt werden. Das Gesetz betrifft allerdings nur international gesuchte Personen. Amtlichen Angaben zufolge hat Rumänien im Jahr 2023 für die Rückführung von 803 Flüchtigen mehr als zehn Millionen Lei ausgegeben.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Straftäter ins Ausland abgesetzt, auch weil einige Gerichte in der EU eine Rückführung auch aus Gründen der Zustände in rumänischen Gefängnissen verweigert hatten. Im Jahr 2023 wurden 1530 Personen zur internationalen Fahndung ausgeschrieben.