Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Dienstag die Hauptbestimmungen des Gesetzes Nr 82/2012, bekannt als „Big-Brother-Gesetz“, für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig und allgemein verpflichtend. Einbezogen in das Urteil ist auch ein Artikel aus dem Verfahrensrecht. Das Gesetz hatte vorgesehen, dass die Dienstleister von festen und mobilen Telefonnetzen sowie die Internet-Betreiber verpflichtet sind, gewisse Daten der Abonnenten sechs Monate aufzubewahren und auf Ansuchen den Behörden der nationalen Sicherheit zur Verfügung zu stellen. Der EU-Gerichtshof hatte am 6. April die EU-Direktive 2006/24/EC über die Aufbewahrung der Daten aus dem Informationsfluss für ungültig erklärt.