Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Gericht des vierten Bukarester Stadtbezirks musste Dienstag die Hauptverhandlung in der Sache „Colectiv“ vertagen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft die Zusammenlegung von drei Strafverfahren gefordert hatte. Das sind die Prozesse gegen die drei Betreiber des Clubs, die Feuerwehrleute und gegen den ehemaligen Bürgermeister des vierten Stadtbezirks, Popescu-Piedone. Die Staatsanwälte begründen ihr Ansuchen damit, dass das Vermögen der drei Clubbetreiber nicht ausreiche und der vierte Stadtbezirk dafür aufkommen müsse, um die Ansprüche der 185 Zivilkläger zu decken. Durch die Katastrophe im Club „Colectiv“ im Oktober 2015 hatten 64 Menschen ihr Leben verloren, es gab über 100 Verletzte.