Hausordnung zur Durchführung des Strafvollzugs

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Regierung hat Donnerstag die Hausordnung zur Durchführung des Strafvollzugs gebilligt, wodurch das Gesetz 254/2013 angewendet werden kann. Justizministerin Raluca Prună war hinter dieser Angelegenheit gestanden, da beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Piloturteil ansteht, das Rumänien konstante Strafzahlungen auferlegt. Die Hausordnung enthält zahlreiche Neuheiten, etwa die elektronische Überwachung der Häftlinge, die außerhalb der Anstalt arbeiten. Auch soll der Ausgang aus der Anstalt öfters als Belohnung eingesetzt werden. Jetzt sind noch Erlasse der Drittgesetzgebung nötig, sagte die Ministerin.