Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichts- und Kassationshof (OGH) hat die von PSD- und Unterhauschef Liviu Dragnea eingelegten außerordentlichen Rechtsmittel gegen sein Urteil in der Causa des Referendums von 2012 zur Amtsenthebung des früheren Staatschefs Traian B²sescu abgelehnt. Das am Montag gefällte Urteil ist rechtskräftig, der PSD-Chef bleibt somit vorbestraft.
Dragnea, der bekanntlich letzten April wegen Wahlbetrugs zu einer zweijährigen, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe verurteilt worden war, hatte im Februar eine Aufhebung des Urteils und die Neuverhandlung des Falles beantragt. Als Grund hatten seine Verteidiger zum einen die verspätet veröffentlichte Urteilsbegründung des damaligen Spruchkörpers und zum anderen angebliche Ungereimtheiten in puncto Unterschriften der urteilenden Richter angeführt, nachdem zwei Richterinnen inzwischen nicht mehr am OG tätig waren bzw. die eine in den Ruhestand getreten und die andere zur Verfassungsrichterin ernannt worden war.
Den 54-jährigen Politiker trifft das neue Urteil empfindlich – als Vorbestrafter droht ihm in seinem zweiten, bereits vor Gericht anhängigen Strafverfahren nämlich der Knast, da bis dato bereits vier seiner Mitangeklagten geständig sind.
Dragneas Verteidigerin Maria Vasii kündigte nach der Niederlage vor Gericht an, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen zu wollen.