Bukarest (ADZ) - Rumäniens Abgeordnete und Senatoren melden sich aus den Parlamentsferien zurück: In der zum 1. September eingesetzten ordentlichen Herbstsitzung der Legislative will die Parlamentsmehrheit bestehend aus PSD, PNL, UDMR und Minderheiten-Fraktion nach eigenen Angaben vor allem der von der Regierung jüngst gebilligten Novellierungsvorlage der drei Justizgesetze, sodann der vom Staatsoberhaupt dem Parlament mit der Bitte um Prüfung zurückgesendeten Gesetzesvorlage über den Schutz von Whistleblowern oberste Priorität einräumen, aber auch etliche Wahlrechtsänderungen in Angriff nehmen.
Die Koalition plant dabei jedoch keine tiefgreifende Wahlrechtsreform – so soll das Wahlsystem bei Kommunalwahlen unverändert belassen werden, mit anderen Worten bleibt eine Rückkehr zur Bürgermeisterwahl mit zwei Abstimmungsrunden ausgeschlossen. Dafür soll die Auswahl der Parlamentarierkandidaten künftig rigoroser vorgenommen und in diesem Sinne eine noch aus dem Jahr 2017 stammende Gesetzesinitiative der PNL verabschiedet werden, die Vorbestraften verbietet, bei Parlamentswahlen anzutreten, sofern sie nicht amnestiert worden sind, ihre Straftat verjährt ist oder entkriminalisiert wurde. Zudem werden die Einführung einer Frauenquote bei Parlamentswahlen sowie mehr Sitze für Parlamentarier der Diaspora ins Auge gefasst, deren Anzahl im Unterhaus von gegenwärtig vier auf acht und im Oberhaus von derzeit zwei auf vier angehoben werden könnte.
Für die angestrebten Wahlrechtsänderungen will die Koalition diesmal, Medienberichten zufolge, keinen dafür ins Leben gerufenen Sonderausschuss beschäftigen, sondern die Novellierungsvorlagen einzeln in den zuständigen Ausschüssen debattieren und anschließend verabschieden lassen.